Auf mehrfachen Wunsch hier eine genaue Aufstellung, unter welchen Voraussetzungen man in Bayern ab dem 12.01.2022 als „geboostert“ gilt (kein zusätzlicher Test bei 2G Plus-Einrichtungen)

Booster-Impfung in Bayern: Die Regeln

  1. Drei Impfungen: Wer nach seiner Grundimmunisierung durch zwei Impfungen eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als geboostert. Auch hier gibt es aber eine Änderung: Bisher galt man erst zwei Wochen nach der Auffrischungsimpfung als geboostert, jetzt direkt nachdem man die Spritze erhalten hat.
  2. Geimpft, geimpft, genesen: Eine Durchbruchsinfektion ersetzt die Auffrischungsimpfung. Wer sich also trotz einer doppelten Impfung infiziert hat, gilt mit einem Genesenennachweis zusätzlich zur Impfung ebenfalls als geboostert.
  3. Genesen, geimpft, geimpft: Wer sich bereits vor der ersten Impfung nachweislich infiziert hat, für den gilt die Grundimmunisierung bereits nach einer Impfung als abgeschlossen. Eine weitere Impfung nach mindestens drei Monaten ist dann die Auffrischungsimpfung. Wer einen Genesenennachweis hat und danach zwei Mal geimpft wurde, gilt demnach auch als geboostert.
  4. Geimpft, genesen, geimpft: Wer sich ab vier Wochen nach seiner Erstimpfung mit Corona infiziert, bei dem gilt die Grundimmunisierung ebenfalls mit nur einer Impfung als abgeschlossen, teilt das Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit. Das heißt, dass auch in diesem Fall eine drei Monate später gegebene Impfung als Booster gilt.
  5. Sonderregelung für Johnson & Johnson: Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gilt eine Sonderregel. Zwar galt die Grundimmunisierung eigentlich schon mit einer einzigen Dosis als abgeschlossen, um als geboostert zu gelten sind aber zwei weitere Impfungen nötig. Und zwar von einem der mRNA-Impfstoffe (Moderna oder Biontech). Empfohlen werden diese vier Wochen nach der ersten Impfung und dann frühestens drei Monate später.