Mit dem Ende der Sommerferien können die städtischen Turnhallen ab Dienstag, dem 14.09.2021, unter Beachtung unserer Hygienekonzepte, wieder genutzt werden. Die Hygienekonzepte haben weiterhin Gültgkeit. Bei der Maskenpflicht muss es nun nicht mehr zwingend eine FFP2 Maske sein, es reicht auch eine medizinische Maske.
Wichtig ist, dass derzeit in allen Sporthallen der Stadt Kempten die „3 G–Regel“ gilt. Das bedeutet:
Die Räumlichkeiten dürfen nur von Personen betreten werden, die
·Vollständig geimpft oder
·Genesen oder
·Getestet sind.
Als getestet gilt eine Person, die einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Nachweis hat
·Auf einem PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einer weitere Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
·Auf einem PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
·Auf einem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenem Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu beruhen.
Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für folgende Personen:
·Kinder bis zum sechsten Geburtstag (UNTER 6 Jahren)
·Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Voraussetzungen müssen glaubhaft gemacht werden),
·Noch nicht eingeschulte Kinder
·Mitarbeiter-/innen im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Trainer, Betreuer, etc. )
Bitte entsprechend beachten!